Netzbetreiber erhalten nach BGH-Urteil Dämpfer – Senkung der Netzentgelte rechtens

BGH-Urteil erwirkt Deckelung der Netzentgelte

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 09.07.2019 einen vorläufigen Anstieg der Netzentgelte verhindert. Inzwischen beträgt die Strompreiskomponente der Netznutzung rund ein Viertel des Gesamtpreises – damit ist die Netznutzung sogar teurer als die Stromproduktion per se.
Mit dem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs konnte somit eine Deckelung der Netzentgelte Strom & Gas für die nächsten Jahre bis 2023 erwirkt werden.

Hintergrund – Wie ist es hierzu gekommen?

Diesem BGH-Urteil vorangegangen war eine Klage von rund 1100 Stadtwerken und weiteren Netzbetreibern, da die Bundesnetzagentur die regulierten Garantierenditen1 bzw. Eigenkapitalzinssätze für Gasnetzbetreiber ab 2018 und für Stromnetzbetreiber ab 2019 erheblich gesenkt hat. Als Grund hierfür wurden die Niedrigzinsphasen und die damit einhergehenden unangemessen hohen Renditen angeführt.
Die entsprechenden Garantierenditen sind als wesentlicher Bestandteil der Netzentgelte zu sehen, welche auf die Haushalte und Unternehmen umgelegt werden.

Ausblick – wie geht es weiter?

Vergangenen Dienstag hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass die Absenkung bzw. Deckelung der Eigenkapitalsätze (Netzentgelte als Teil dieser Sätze zu sehen) durch die Bundesnetzagentur rechtmäßig war und die erfolgreiche Klage der Netzbetreiber und Stadtwerke beim Oberlandesgericht Düsseldorf abgewendet und widersprochen wurde.

Der Energiemarkt schaut in diesem Zuge erneut auf die allseits bekannten zwei Seiten einer Medaille.
Einerseits werden mit gedeckelten Netzentgelten mögliche entstehende Mehrkosten für die Verbraucher aufgefangen. Andererseits sehen die klagenden Marktteilnehmer dem Urteil mit Enttäuschung entgegen, da diese mit dem entsprechenden Urteil die Ausbauziele und zukünftigen Entwicklungen des Verteilungsnetzes gefährdet sehen.

Mit Spannung bleibt also eine zukünftige Entwicklung des Energiemarkts im Zwiespalt zwischen Energiewende, Kohleausstieg und Netzausbau (inkl. Ausbau der Erneuerbaren) abzuwarten.

1Verteilungsnetze sind natürliche Monopole und werden aus diesem Grund von der Bundesnetzagentur reguliert – dementsprechend unterliegen die relevanten Entgelte der Aufsicht dieser Regulierungsbehörde. Diese legt folglich garantierte Renditen für die Netzbetreiber fest, die Investitionen in Energieleitungen dienen sollen.

 


Quellen:

https://www.energie-und-management.de

https://www.bundesnetzagentur.de

http://wordpress-teg.p552357.webspaceconfig.de/

https://www.handelsblatt.de

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