Smart-Meter-Gateways: Neue Anwendungsregeln für den Smart Meter Rollout 2019

Aktualisierte Anwendungsregeln bereiten Smart-Meter-Gateways auf künftige Marktprozesse vor

Vor Kurzem wurde verkündet, dass das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE-Verband die Anwendungsregel  „Messwesen Strom-Metering Code“ (VDE-AR-N 4400) neu aufgesetzt hat. Diese Regelung bestimmt für den Messstellenbetrieb technische Mindestanforderungen und weitere Standards. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den Smart-Meter-Gateways, welchen nun eine größere Bedeutung zukommt als zuvor – vor der Aktualisierung hat sich die Regelung im Wesentlichen mit Fragestellungen und Zusammenhängen in Bezug auf die Zähler beschäftigt.

Für den geplanten Smart Meter Rollout war die Überarbeitung der seit 2011 geltenden Anwendungsregel notwendig. In der Kommunikationseinheit der Smart-Meter-Gateways sollen zukünftig die erhobenen Messsdaten korrekt aufbereitet und folglich an die betroffenen Marktteilnehmer und -partner weitergeleitet werden. Die dazugehörigen Anforderungen und Standards lassen sich somit den Anwendungsregeln entnehmen.
Neben dem Aspekt der Rolle der Smart-Meter-Gateways sind ebenso novellierte Gesetzesrahmen für die Überarbeitung des Metering Codes verantwortlich. Zum Beispiel wurde 2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) neu verfasst und in den Jahren 2015 und 2017 trat die neue Mess- und Eichverordnung in Kraft und die Bundesnetzagentur legte ihr Interimsmodell für die Abwicklung der Marktprozesse über intelligente Messsysteme vor.

Überarbeitete Regeln nehmen Rücksicht auf komplexere Zähler- und Anschlusszusammenhänge

Die erhobenen Messwerte werden nun zudem um eine ID-Kennung für etwaige Anwedungsfälle verschiedener Tarife erweitert und erhalten zusätzlich Statusinformationen für das Smart-Meter-Gateway. Ebenso soll es zukünftig in der Umsetzung einfacher zu sein, komplexe Messstellen eichrechtskonform umsetzen, wie etwa auch Berechnungen von virtuellen Zählpunkten abbilden zu lassen.

 

Für die Branche und deren Marktteilnehmer und -partner lassen sich im Hinblick auf die Erneuerung des Anwendungsregeln folgende Kernaussagen des VDE-Verbands herausstellen:

  • wettbewerbliche & grundzuständige Messstellenbetreiber erhalten die Sicherheit, dass bei Datenübertragung und Strommessung dieselben Standards befolgt werden (Zähler und Smart-Meter-Gateways)
  • für die Entwicklung ihrer Geräte bekommen Hersteller von digitalen Stromzählern und Smart-Meter-Gateways eindeutige und verbindliche Regelungen
  • Energieversorger & Endkunden profitieren von zeitgemäßen und zuverlässigen Energieverbrauchsmessungen

 

Sie haben Fragen zum Messstellenbetrieb und zum bevorstehenden Smart-Meter-Rollout? Melden Sie sich gerne bei uns – wir beraten Sie gerne!

 

Weitere Links:

Verzögerung des Smart Meter Rollouts – Smart Meter Rollout wohl erst 2019

Tengelmann Energie als unabhängiger Messstellenbetreiber

 

Quellen:

https://www.zfk.de

https://www.elektroniknet.de

https://www.vde.com

http://wordpress-teg.p552357.webspaceconfig.de/

Artikel teilen

Zum Newsletter anmelden

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Was sind die Trends und Insights der Energiewirtschaft? Welche verpflichtenden Gesetzesänderungen gibt es und welche Auswirkung hat dies auf Unternehmen? Wie können Energiekosten und Verbräuche effizient gesenkt werden?
Fragen dieser Art beantworten unsere Energie-Experten Ihnen in unserem Newsletter.

Menü